Restrukturierungsrahmen

Restrukturierungsrahmen

Präventive Restrukturierung
Neue gesetzliche Instrumente für Unternehmen in schwierigen Lagen

  • Rechtssichere Sanierung.
  • Außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
  • Mit ausgewählten Gläubigern.

Insolvenzrechtliche Instrumente ohne Insolvenz nutzen

  • Betrifft nur einen Teil der Gläubiger oder des Unternehmens– wichtige Beziehungen bleiben unbeeinträchtigt.
  • Gerichtliche Beendigung von ausgewählten Verträgen
  • Gestaltung von Sicherheiten und Krediten
  • Mehrheitsentscheidungen – Blockadehaltungen einzelner Gläubiger überwinden

Rechtssicherheit

  • Gesetzliches Verfahren für außergerichtliche Sanierungsvereinbarungen
  • Optional mit Bestätigung durch das Gericht
  • Anfechtungsfrei und verlässlich für die betroffenen Gläubiger
  • Ermöglicht neue Finanzierung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Verbindliche allgemeingültige Vereinbarungen
  • Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane beherrschen

Voraussetzungen

  • Liquiditätsvorausschau – bis zu 24 Monate
  • Restrukturierungskonzept
  • Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit

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