19 Nov Präventiver Restrukturierungsrahmen. Am 01.01.2021 kommt ein neues Sanierungsrecht außerhalb der Insolvenz
Präventiver Restrukturierungsrahmen
Am 01.01.2021 kommt ein neues Sanierungsrecht außerhalb der Insolvenz, der präventive Restrukturierungsrahmen.
November 2020 • • Eineinhalb Jahre hat es gedauert und beschleunigt durch die Coronapandemie, dass der Gesetzgeber ein neues Restrukturierungsrecht entwickelt und auf den Weg gebracht hat.
Mitte Dezember sollen die letzten Lesungen vor dem Bundestag beendet werden, damit das StaRUG pünktlich zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.
Dieses Gesetz dient der mit Spannung erwarteten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen.
Die Bundesregierung will damit „einen offenen und modernen Weg „einschlagen, um eine außerinsolvenzliche Restrukturierung über einen Restrukturierungsplan zu ermöglichen. Das StaRUG bediene sich insoweit an Konzepten und Elementen, die teilweise aus dem US-amerikanischen Chapter 11 Verfahren, dem englischen „Scheme of Arrangement“ und dem deutschen Insolvenzplanverfahren bekannt sind, schafft dabei aber insgesamt ein eigenes, neues Modell. Was es damit auf sich hat, sehen Sie hier.
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