19 Nov Startup Unternehmen in der Krise. Restrukturierung über ein Schutzschirmverfahren? Geht nicht, gibt’s nicht.
Startup Unternehmen in der Krise.
Restrukturierung über ein Schutzschirmverfahren? Geht nicht, gibt’s nicht.
November 2020 • • 2018 stand unsere Mandantin vor dem „Aus“. Die Investorengruppe hatte einen neuen Kapitaleinschuss verweigert. Das Unternehmen stand kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.
Die Geschäftsführer baten uns den Insolvenzantrag vorzubereiten und stellten sich auf die kurze und schmerzvolle Abwicklung ihres Unternehmens ein.
Aber es kam anders. Zum einen konnten wir das Unternehmen, das im Onlinehandel recht bekannt war, durch ein zunächst gerichtlich nicht veröffentlichtes Verfahren führen, und konnte so in Ruhe die Restrukturieurng über einen Insolvenzplan vorbereiten.
Durch die Personalkonteneinsparung durch das Insolvenzgeld einerseits, durch Steuereffekte der Insolvenz und durch ein geschicktes Verhandeln mit den Stakeholdern und Lieferanten konnte die Geschäftsleitung den Betrieb am Laufen halten und in eine neue Investorenrunde treten.
Hierbei gab es zwei Vorteile. Für das neue Investorenbord die Option ein seit 5 Jahren massiv gefördertes und aufgebautes Onlinegeschäft quasi zu „Null“ zu übernehmen und durch das Invest noch Risikokapitaleffekte mitzunehmen, zum anderen für die Geschäftsführung ohne Rücksichtnahme auf die Altinvestoren ein vollständig neues Bord aufzubauen.
Heute steht der Betrieb sehr gut da und auch die Gläubiger werden am Schluss eine gute Quotenerwartung haben können.
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